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Kroatien – Boat Skipper B

Der Befähigungsnachweis „Boat Skipper B“ ist in Kroatien der häufigste vergebene bzw. genutzte Nachweis. Er deckt grundsätzlich die meisten Bedürfnisse aller Skipper ab. Dabei gilt:

Das Skipper B Patent berechtigt Skipper, Segelboote und Motorboote bis zu 30 BRZ zu führen. 

Als Entfernungsgrenze gilt der Abstand von max. 12 nautische Meilen von der Küste oder Inseln. Für kommerzielle Nutzung wie z.B. Taxi und Tauchfahrten gilt eine Grenze von 3 nautische Meilen. Die Motorleistung ist hierbei nicht begrenzt. Als Mindestalter gilt 16 Jahre.

UKW Seesprechfunkpflicht

Für das Führen von Boote in Kroatien wird die erfolgreiche Absolvierung einer UKW Funkprüfung verlangt. Dies geschieht seit 1998 im Zuge der Skipper B Prüfung. Inhaber älterer Küstenpatente ohne UKW Funkprüfung können eine amtliche UKW Zusatzprüfung ablegen. Die UKW Prüfung umfasst Basiswissen zum Seesprechfunk, wie die Einteilung der verschiedenen Funkkanäle, internationale Notrufe und das globale Funkalphabet sowie einfache Navigationsvorgänge.