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Kroatien – Boat Skipper A

Der Befähigungsnachweis „Boat Skipper A“ ist in Kroatien der kleinste aller Nachweise. Generell gilt: 

Für Boote unter 2,5 m ohne Motor, Kanus, Kajaks & Tretboote, sowie Boote unter 2,5 m mit Elektromotor bis 5 PS, wird kein Nachweis benötigt.

Für Motor- und Segelboote mit Motor bis 20 PS bzw. 7m Länge (betrifft auch Beiboote) ist mind. der Befähigungsnachweis Skipper A notwendig. Dieser kann ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden, und ist auf einen Fahrtenbereich von 6 NM vom Festland und Inseln eingeschränkt.