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Wann benötige ich einen Schifffahrt Befähigungsnachweis

Gleich vorweg, ob ein Befähigungsnachweis von einem Staat verlangt wird oder nicht – das Erlernen der Vorschriften und das Stärken der Fähigkeiten auf See ist vor allem für die eigene Sicherheit und die der Besatzung essentiell.

Um zu klären, wann ein Befähigungsnachweis bzw. Sportbootsführerschein notwendig ist, müssen wir uns zuallererst die Küstenzone näher ansehen.

Seerechtliche Zonen nach dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ). (Die Basislinie bildet die Küstenlinie bei Niedrigwasser, die Abbildung stellt den Stand bei Hochwasser dar.) Quelle: Wikipedia

Wie in der Zonengrafik ersichtlich, wurde die Breite des Küstenmeers bis zu einer Grenze von höchstens 12 Seemeilen festlegen. Somit gehört das Küstenmeer zum Staatsgebiet des jeweiligen Küstenstaates (Art. 2 und 3 SRÜ).

Demzufolge obliegt die Verantwortung der Erteilung von Schiffführerberechtigungen innerhalb der 12 SM Zone dem Küstenstaat. Es ist durchaus möglich, dass eine Berechtigung nicht verbindlich vorgeschrieben wird. Dennoch werden sie vor allem von Charter- und Versicherungsunternehmen eingefordert. Auch aus haftungsrechtlichen Gründen ist der Nachweis der Befähigung sinnvoll.

Das International Certificate of Competence (kurz ICC) ist ein internationales Befähigungszertifikat für Sportbootführer, das in der Resolution Nr. 40 der Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt für die Wirtschaftskommission Europa erarbeitet wurde.

Da es sich um eine freiwillige Anerkennung durch die europäischen Mitgliedsländer handelt, gilt der ICC nicht als einheitlicher Sportbootsführerschein, sondern als akzeptierte Befähigungsnachweis. Es beweist, dass der Inhaber ein formales Training absolviert hat und über die notwendigen Kenntnisse über das Steuern eine Schiffes in internationale Gewässer, Erste-Hilfe und UKW Funkkommunikation hat.

Gegenwärtig unterstützen folgende Länder die Resolution 40:
Belarus, Belgien, Bulgarien, Deutschland, England, Finnland, Frankreich, Holland, Irland, Italien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Schweiz, Tschechien, Ungarn.

Bootsführerscheine der Länder

Österreich
Fahrtenbereich 1 [FB1] – Watt- oder Tagesfahrt (3 SM)
Fahrtenbereich 2 [FB2] – Küstenfahrt (20 SM)
Fahrtenbereich 3 [FB3] – küstennahe Fahrt (200 SM)
Fahrtenbereich 4 [FB4] – weltweite Fahrt

Deutschland
Sportbootführerschein Binnenschifffahrtsstraßen [SBF Binnen]
Sportbootführerschein Seeschifffahrtsstraßen [SBF See]
Sportküstenschifferschein [SKS]
Sportseeschifferschein [SSS]
Sporthochseeschifferschein [SHS]

Kroatien
Boat Skipper A
Boat Skipper B
Boat Skipper C
Yachtmaster A

Italien
Lizenz innerhalb von 12 Meilen
Seelizenz für Sportboote
Seelizenz für Behinderte
Segellizenz
Bootsführerschein ohne Grenzen
Beiboot Lizenz

Schweiz
Schiffsführerausweis
Hochseeausweis [HSA]

Vereinigtes Königreich
Yachtmaster Coastal
Yachtmaster Offshore
Yachtmaster Ocean

Niederlande
Vaarbewijs I
Vaarbewijs II

Spanien
Patrón para Navegación Basica (PNB)
Patrón de Embarcaciones de Recreo (PER)
Patrón de Yate
Capitán de Yate

Belgien
Beperkt Stuurbrevet
Yachtman-brevet
Yachtnavigator-brevet